1. Veranstalter:

Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, Marienberg 1, 3082 Pattensen, Tel.: 05069-348 000, Fax: 05069-34800-9, E-Mail: office@schloss-marienburg.de, Geschäftsführung: Nicolaus von Schöning, Handelsregister: HRA 205386 Amtsgericht Hannover.

  1. Geltung der AGB

2.1 Diese AGB gelten für die Veranstaltungen im Rahmen des Programms auf Schloss Marienburg.

2.2. Die Veranstaltungen finden auf Schloss Marienburg, Marienberg 1, 30982 Pattensen statt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Veranstaltungs- und Schlossgelände.

2.3. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

2.4. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Haus- und Parkordnung an.

  1. Eintrittskarten

3.1. Eintrittskarten für Veranstaltungen auf Schloss Marienburg können telefonisch oder über die Website www.shop.schloss-marienburg.de bei der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG bestellt werden

3.2. Ein begrenztes Kontingent von Eintrittskarten kann telefonisch oder per E-Mail bei der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG bestellt oder direkt im Schloss-Shop von Schloss Marienburg erworben werden.  Bei einer Bestellung und der Vereinbarung von Versand, berechnet die Schloss Marienburg GmbH zusätzlich zum Ticketpreis eine Versand- u. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €.

3.4 Wird auf Wunsch des Kunden Rechnung gelegt, so muss der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG eingegangen sein, die Eintrittskarten werden dann innerhalb von zwei Wochen per Post versandt (wenn Versand vereinbart wurde). Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang ist die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG berechtigt, über die reservierten Karten zu verfügen.

3.5  Schwerbehinderte, die der Notwendigkeit ständiger Begleitung bedürfen, zahlen bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B den regulären Kartenpreis. Die Begleitperson ist frei. Der ermäßigungsberechtigte Ausweis ist bei Einlass vorzuzeigen andernfalls ist die Eintrittskarte zum vollen Preis nachzulösen. Der Erwerb von Eintrittskarten mit Begleitperson ist nur über die Schloss Marienburg GmbH möglich.

3.6 Bei Erhalt der Eintrittskarten sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Reklamationen sind unverzüglich bei der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG anzubringen. Kartenrückgabe oder Umtausch von richtig ausgelieferten Tickets sind generell ausgeschlossen. Bei Verlust der Eintrittskarte kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn ein personenbezogener Zahlungsnachweis durch den Käufer erbracht werden kann.

3.7 An der Tageskasse kommen eventuelle Restkarten zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn zum Verkauf. Hinterlegte Karten müssen spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung abgeholt werden.

  1. Anreise; Parken

4.1. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.

4.2. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz am oder in direkter Nähe des Veranstaltungsgeländes.

  1. Einlass; Einlasskontrolle

5.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

5.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

5.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat oder zur Schau stellt (z. B. Kleidung). Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe der Eintrittskarte oder Erstattung des Eintrittspreises ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

5.4 Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Verspäteten Besuchern kann erst zur Pause Einlass gewährt werden. Bei den Theaterführungen ist ein verspäteter Einlass nicht möglich.

5.5. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

  1. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen folgender Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände  ist verboten:
6.1 Glasflaschen jeder Art, sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Megaphone, Drohnen, sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
6.2 ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

6.3 Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

  1. Hausrecht; Fotografieren und Filmen

7.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem gesamten Schloss- und Veranstaltungsgelände gelten die Haus- und Veranstaltungsgeländeordnung und Parkordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Besuchern ist es untersagt auf dem Schlossgelände:

7.2.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 6) mitzuführen,

7.2.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

7.2.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

7.2.4. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

7.2.5. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt.

7.2.6. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

7.3. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist möglich. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Jegliche Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist nicht gestattet. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

7.4. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Schlossgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher einer Veranstaltung auf Schloss Marienburg eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung vom Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

7.5. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

7.6. Die Schloss Marienburg GmbH behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.

  1. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

8.1. Wird die Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

8.2. Die Schloss Marienburg Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. Hierdurch eventuell entstehende Verzögerungen sind vom Besucher hinzunehmen.

8.3. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen und nicht fortgesetzt, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn noch keine 40 Spielminuten erreicht worden sind. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 40 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

8.4. Wird die Veranstaltung vor Beginn aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).

8.5. Bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsdatum behält sich der Veranstalter folgende Leistungen vor: eine von ihm zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

8.6. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.

8.7. Bei Abbruch des Open Airs aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund von behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht weder ein Rückvergütungs- noch Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

  1. Haftungsbeschränkung

9.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
9.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.

9.4. Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Sachen.

  1. Recht am eigenen Bild
    Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Schloss Marienburg Open-Airs und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
  2. Anwendbares Recht; Sonstiges
    11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Hannover.

11.2. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartigen Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat beim Veranstalter eingehen.

Schloss Marienburg, Juni 2021

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