AGB für den Online-Shop

Schloss Marienburg GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Leistungen Internetshop

Stand: 29.03.2023

  1. Vertragsabschluss

Für sämtliche Angebote, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG im, bzw. aus dem Internetshop gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Internetshop. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Käufer, usw.) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Schloss Marienburg GmbH & Co. KG aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt im Hinblick auf die Bestellung von Erlebnis-Gutscheinen, Jahreskarten etc, keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Eine Annahme des Angebotes erfolgt durch die Lieferung der Leistung/Ware bzw. die Bestätigung, dass der Erlebnis-Gutschein/ Jahreskarte etc ausgestellt werden. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass ihm Rechnungen – nach Wahl der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG – elektronisch per E-Mail oder auf dem Postwege an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mailadresse oder Anschrift zugestellt werden können.

Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

2. Preise

Die im Internet genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Maximale Bestellmengen

Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Abgabe von Tageskarten ist je registriertem Besteller auf 20 Tageskarten pro Online-Bestellung/Tag begrenzt.

4. Eintrittskarten, Jahreskarten im Abonnement etc.

a) Das Schloss Marienburg darf nur mit den jeweiligen gültigen Eintrittskarten betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt – ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Schlosses vor zu legen. Mit Verlassen des Schlosses verlieren Tageskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Beim Verkauf der Eintrittskarten für Sonderveranstaltungen (wie z.B. Open-Air, Best of Kleines Fest, Schloss Marienburg Tattoo etc.) gelten in Ergänzung zu diesen Bedingungen die AGB für Schloss Marienburg Open Air, einzusehen auf der Webseite der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG https://www.schloss-marienburg.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-fuer-das-schloss-marienburg-open-air/
b) Der Vertrag zum Abschluss der Jahreskarte(SchlossCard) kommt nur zwischen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG und dem Kunden zustande. Die Jahreskarte und personenbezogene Erlebnis-Gutscheine sind personenbezogen und nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.
c) Die Jahreskarten werden am Tag des Vertragsabschlusses umgehend aktiviert und können sofort genutzt werden. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab Vertragsabschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in Schloss Marienburg – ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Schloss Marienburg während der Laufzeit der Karte.
d) Die Jahreskarte ohne Abo hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
e) Das SchlossCard-Abo hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag zum SchlossCard-Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Jahreskarteninhaber/Vertragspartner oder die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG nicht mindestens 3 Monate vor Laufzeitende in Textform seine Kündigung mitteilt (Zugang beim Kündigungsempfänger). Die Kündigung an die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG ist mitzuteilen an: office@schloss-marienburg.de oder Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, Marienberg 1, 30982 Pattensen. Erfolgt trotz Kündigung nach Ende der Laufzeit durch den Jahreskarteninhaber eine nachgewiesene Nutzung, behält sich die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG vor, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Der Jahreskarteninhaber/Vertragspartner erklärt seine Zustimmung, dass ihm Rechnungen – nach Wahl der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG – elektronisch per E-Mail oder auf dem Postweg an die von ihm bei der Beantragung angegebene E-Mailadresse oder Anschrift zugestellt werden können.
f) Der SchlossCard-Abobeitrag wird zunächst mit Vertragsabschluss sofort ohne Abzug fällig. Beim Kauf auf Rechnung wird der nächste SchlossCard-Abo-Beitrag nach Ablauf eines jeden Jahres 14 Tage nach Rechnungszugang (Rechnungsversand i.d.R. im Vertragsabschlussmonat) fällig. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) wird der nächste SchlossCardAbo-Beitrag nach Ablauf eines jeden Jahres zum 15. (bzw. soweit es sich nicht um einen Bankgeschäftstag handelt, am darauffolgenden Bankgeschäftstag) des Vertragsabschlussmonats von der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG eingefordert. Im Rahmen der SEPA-Lastschrift erfolgt insoweit eine Vorabankündigung mit einer Ankündigungsfrist von mind. 3 Tagen vor Fälligkeit.
g) Bei Verlust oder nicht Mitführen der SchlossCard kann eine Ersatzkarte beantragt werden. Für die Erstellung der Ersatzkarte berechnet die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG pro Karte 4,00 EUR.
h) Die SchlossCard Familie ist ein besonders vergünstigtes Angebot ausschließlich für folgenden Personenkreis:
– Vater, Mutter und deren Kinder bis 16 Jahre, die mit ihren Eltern/einem Elternteil nicht nur vorübergehend in häuslicher Lebensgemeinschaft (derselben Wohnung) leben oder
– Zwei Erwachsene und deren Kinder bis 16 Jahre, die nicht nur vorübergehend in häuslicher Lebensgemeinschaft (derselben Wohnung) leben
Dieses gilt ebenfalls für die SchlossCard Single mit Kind/ern, welche ausschließlich für folgenden Personenkreis verfügbar ist:
– Alleinerziehende Erwachsene und deren Kinder bis 16 Jahre, die nicht nur vorübergehend in häuslicher Lebensgemeinschaft (derselben Wohnung) leben.
i) Die Ausgabe von Jahreskarten setzt die Abgabe der vom Kunden vollständig online ausgefüllten Bestellformulare der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG voraus.
j) Der Verkauf der SchlossCard Familie/Single mit Kind erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines amtlichen Nachweises der Berechtigungsvoraussetzungen. Der Nachweis ist spätestens 20 Tage nach Antragstellung vorzulegen. Für die Zwischenzeit wird eine vorläufige SchlossCard ausgestellt. Wird der Berechtigungsnachweis nicht innerhalb der vorgenannten Frist dem Schloss Marienburg vorgelegt, erlischt die Zutrittsberechtigung. Erfolgt vor Ablauf der Frist durch den SchlossCardinhaber eine nachgewiesene Nutzung, behält sich die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG vor, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen, soweit der Nachweis nicht final erbracht wird.
k) Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, Preise oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Gesamtleistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG unterrichtet Sie über Änderungen. Sofern etwaige Änderungen für Sie nicht neutral oder begünstigend sind, wird Ihnen die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG ein kostenloses Rücktrittsrecht, bzw. ein Sonderkündigungsrecht anbieten.
l) Sollten sich persönliche Daten, wie z.B. Adresse, Auflösung/Austritt aus der häuslichen Lebensgemeinschaft (SchlossCard Familie/Single mit Kind) oder die Bankverbindung ändern, ist der SchlossCard-Inhaber/Vertragspartner verpflichtet, seine Änderungen schriftlich der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, Marienberg 1, 30982 Pattensen mitzuteilen.
m) Im Todesfall eines SchlossCardInhabers/ Vertragspartners sind seine Erben zur Beendingung des SchlossCard-Abos – zur Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde an die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG verpflichtet. Eine Übertragung von SchlossCards auf Erben oder sonstige Personen ist ausgeschlossen. SchlossCards (auch Abos) enden im Todesfall des SchlossCardinhabers/Vertragspartner nach Vorlage der Kopie der Sterbeurkund mit Ablauf der SchlossCard-Jahreslaufzeit. Eine (anteilige) Rückerstattung des SchlossCard-Kaufpreises ist ausgeschlossen.
n) Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Schlossbesuch ausgeschlossen, gegen sie wird Strafanzeige erstattet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

5. Gutscheine

Gutscheine können als Zahlungsmittel an der Eingangskasse der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG; Marienberg 1, Pattensen eingelöst werden. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gutscheinen müssen wir jede Haftung für Vermögensschäden ablehnen, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der Gutscheine entstehen; es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Datenschutz

Soweit Sie uns zur Bestellung von Karten, zur Buchung von Leistungen bzw. Events oder in anderem Zusammenhang personenbezogene Daten mitteilen, werden diese zur Erstellung/Abwicklung, zur Verwaltung Ihrer Bestellungen, zur Zutrittskontrolle sowie auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f (DSGVO) sowie unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zu Marketingmaßnahmen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, sowie dem Partner-Unternehmen Rittergut Remeringhausen GmbH & Co.KG genutzt. Dieser Nutzung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Detaillierte Informationen gem. Art. 13 DSGVO, welche Daten wir von Ihnen für welche Zwecke verarbeiten, wie lange wir diese speichern und welche Rechte Ihnen hierbei zustehen, entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Hinweisen auf den Webseiten unter www.schloss-marienburg.de

7. Zahlungsbedingungen/Verzug

a) Vorbehaltlich Ziffer 4 Buchstabe k) dieser AGB gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite www.schloss-marienburg.de aufgeführten Preise. Die Preise gelten ausschließlich für Bestellungen, die über die Internetseite getätigt werden. Sie gelten insbesondere nicht für Angebote in der Verkaufsstelle auf Schloss Marienburg.

b) Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss sofort ohne Abzug fällig. Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG behält sich vor, einzelne Zahlungsarten gegenüber dem Käufer auszuschließen. Das gilt insbesondere für einen Kauf auf Rechnung, den wir nur Kunden anbieten können, deren Bonität aufgrund einer positiven Prüfung nach mathematisch statistischen Grundsätzen sichergestellt ist, da die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG/ insoweit in Vorleistung geht. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt – unter Einschränkung von Ziffer 6 Buchstabe b Satz 2, 3 – nach Wahl des Kunden mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsart (kann je Artikel variieren). Der Kunde kann den Kaufpreis grundsätzlich per Kreditkarte (Mastercard oder PayPal bezahlen. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder per PayPal erfolgt die Belastung des Kontos nach Übermittlung der Annahmeerklärung; das Kreditinstitut des Käufers wird beauftragt, den Rechnungsbetrag einzuziehen.

c) Die Bezahlung eines Gutscheins mit einem bereits bestehenden Gutschein ist nicht möglich.

d) Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

e) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.

f) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) gilt Ziffer 7 Buchstabe g) Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt. Unabhängig von Ziffer 7 Buchstabe g) Satz 1, 2 bleibt es der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstige Schäden nachzuweisen.

g) Im Falle der Auswahl der Bezahloption Kauf auf Rechnung gilt Folgendes: Sollte der Käufer mit der Zahlung einer Forderung in Verzug geraten, sind sämtliche Forderungen sofort und zur Zahlung fällig. Weiterhin ist die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG berechtigt neben den Verzugszinsen für die zweite und jede weitere Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils 5 EUR zu verlangen, wobei dem Kunden der jeweils der Nachweis gestattet ist, dass der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG durch die jeweiligen Mahnungen überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die pauschalen Gebühren. Der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden (z.B. durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung, bzw. der Übergabe an ein Inkassoinstitut) nachzuweisen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen die der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG durch zweckentsprechende Verfolgung von Ansprüchen entstehen. Zu den Kosten der Forderungseinziehung gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen (tarifmäßigen) Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und eines beauftragten Rechtsanwaltes.

8. Verjährung/Untersuchungs- und Rügepflichten

a) Die Verjährung für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache.

b) Ziffer 8 Buchstabe a) gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG beruhen.

c) Ziffer 8 Buchstabe a) gilt nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG beruhen.

d) Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG.

10. Einlösen von Aktionsgutscheinen (Coupons)

Aktionsgutscheine (Coupons/Gutscheine die man nicht käuflich erwerben kann, sondern die die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG oder deren Kooperationspartner im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgeben) sind nur im angegebene Zeitraum gültig und nur einmal im Rahmen eines Bestellvorganges einlösbar. Einzelne Artikel können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein.
Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, etwaiges Restguthaben zu erstatten.

Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt, noch verzinst.

Der Aktionsgutschein kann nicht auf Dritte übertragen werden. Mehrere Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden.
Reicht das Guthaben eines Aktionsgutscheins für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden.

Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn Artikel ganz oder teilweise retourniert werden, sofern der Aktionsgutschein im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben und dafür keine Gegenleistung erbracht wurde.

Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn Artikel ganz oder teilweise retourniert werden, sofern der Aktionsgutschein im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben und dafür keine Gegenleistung erbracht wurde.

Aktionsgutscheine können sowohl im Online-Shop als auch an der Eingangskasse eingelöst werden, es sei denn der Aktionsgutschein definiert explizit eine ausschließliche Einlösung an der Eingangskassee bzw. im Online-Shop.

11. Lieferservice, Lieferzeit, Lieferfähigkeit

Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich.

Besonderheiten bei Gutscheinen, Tageskarten, Buchungen für Führungsangebote Veranstaltungen. Bei der Bestellung von Gutscheinen, Führungen im Internetshop werden diese nicht auf dem Postweg versandt. Die Gutscheine oder Buchungsbestätigungen werden als Gutscheine/Buchungsbestätigung nach Abschluss der Bestellung an die vom Besteller angegebene Email-Adresse per E-Mail zugeschickt.

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG für den Besuch von Schloss Marienburg, welche Sie bei Vertragsabschluss anerkennen.

Die Verpflichtung zur Leistung entfällt, wenn die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde umgehend unterrichtet und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet.

12. Haftungsbeschränkung/Haftungsfreistellung

a) Es besteht grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, es sei denn in Ziffer 8 oder Ziffer 13 Buchstabe b) bis d) dieser AGB ist etwas anderes geregelt.
b) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
c) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die Vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
d) Ziffer 8 dieser AGB bleibt unberührt, ebenso wie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

1) Es besteht grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, es sei denn in Ziffer 8 oder Ziffer 13 Buchstabe b) bis d) dieser AGB ist etwas anderes geregelt.

2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die Vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

4) Ziffer 8 dieser AGB bleibt unberührt, ebenso wie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

13. Widerrufs- und Rückgabebelehrung für Ware (Bücher, Souvenirs) 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die (letzte) Ware/n in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, Marienberg 1, 30982 Pattensen, Tel. 05069 348000, E-Mail: office@schloss-marienburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular (Sie finden dieses verlinkt auf unserer Webseite) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufs:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das Widerrufsrecht besteht daher insbesondere nicht nach Nutzung der Tageskarten/Kombinationstageskarten zum einmaligen Eintritt in das Schloss Marienburg oder der Gutscheine sowie bei Führungsangeboten, Veranstaltungen. Vgl. auch Ziffer 16 Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit für Kunden.

14. Abwicklung der Warenrückgabe

Sofern Ihnen nach §§ 312g, 356 BGB ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die (letzte) Ware/n in Besitz genommen haben bzw. hat zusteht (vgl. Ziffer 13 dieser AGB), ist die Warenrückgabe wie folgt abzuwickeln:

Sie werden per E-Mail über den Eingang des Widerrufs informiert.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

15. Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit für Kunden

Für alle über www.shop.schloss-marienburg.de zustande gekommenen Buchungen von Führungen, Besichtigungen des Museums und Veranstaltungen gewährt die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG dem Kunden grundsätzlich eine Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt dabei den Anspruch der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG auf eine angemessene Vergütung; ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Es gelten folgende Umbuchungs-, bzw. Stornierungsgebühren bei Führungen:
Für Führungsangebote (wie z.B.: Gruppenführungen) ab einem Preis von EUR 50 gelten folgende Umbuchungs- und Stornierungsgebühren:
– Umbuchungsgebühren EUR 15 pro gebuchter Führungsleistung. Eine Umbuchung ist möglich bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn*.
– Stornierungsgebühren bis 28 Tage vor Leistungsbeginn* EUR 15 pro gebuchter Führungsleistung, Stornierungsgebühren ab 27 Tage bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn* 50% des Leistungspreises. Ab 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 100% des Leistungspreises.

Es gelten folgende Umbuchungs-, bzw. Stornierungsgebühren bei Besichtigungen des Museums:
– Eine kostenfreie Umbuchung ist möglich bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn*. Ab 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt ist keine Umbuchung mehr möglich.
– Stornierungsgebühren ab 27 Tage bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn* 50% des Leistungspreises. Ab 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 100% des Leistungspreises.

*schriftlicher Eingang der Umbuchung/Stornierung bei der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG.

Angebote wie Theaterführungen, Kostümführungen, Märchenführungen etc. sowie sonstige Veranstaltungen (z.B. Best of “Kleines Fest”, Konzerte im Innenhof, Sommerfest, Wintermärchen) und kulinarische Veranstaltungsangebote (z.B. Remisen-Swutsch, BallKriminal, Pink Royal Deluxe) etc. können nicht storniert bzw. umgebucht werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Umbuchungen und/oder Stornierungen haben in Textform zu erfolgen und sind an folgende Adresse zu richten: Schloss Marienburg GmbH & Co. KG, Marienberg 1, 30982 Pattensen, office@schloss-marienburg.de

16. Rücktritt durch die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner behält sich die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG das Recht vor, vom Vertrag zurückzurückzutreten, falls

a) höhere Gewalt oder sonstige von der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Hinderungsründe (z.B. Brand etc.) die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, soweit die Umstände zum Zeitpunkt der Buchungen für Führungsangebote, Veranstaltungen voraussichtlich noch andauern; in diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über das Leistungshindernis informiert und seine bereits erbrachten Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

b) die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde durch seien Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens oder der Gründerfamilie in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Dem Kunden stehen aufgrund des Rücktritts keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Erfolgt der Rücktritt der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG aus unter die Fallgruppe b) fallenden Gründen oder wegen Nichtleistung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden, so steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu.

17. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

18. Verbraucherschlichtungsstelle

Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

19. Anwendbares Recht

a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sind der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesen Rechtsgeschäften ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG.

20. Haftungsausschluss für fremde Links

Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Schloss Marienburg GmbH & Co. KG erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.schloss-marienburg.de und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

21. Schriftform

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Leistungen Internetshop – unwirksam sein, so berührt dieses die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

Nicolaus von Schöning
Geschäftsführender Gesellschafter
Schloss Marienburg, 17. Dezember 2020
Schloss Marienburg GmbH & Co. KG
Marienberg 1
30982 Pattensen
Handelsregister beim Amtsgericht Hannover, HRA 205386
USt.Ident.-Nr. DE815822281

 

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