Besucherordnung Schloss Marienburg

Besucherordnung Schloss Marienburg

Stand: 12.07.2023

Für den Besuch des Schlossgeländes gelten für alle Gäste folgende verbindliche Regelungen. Mit dem Betreten des Schlossgeländes erkennen Sie diese Besucherordnung an.

ÖFFNUNGSZEITEN UND PREISE

Die Öffnungszeiten und aktuell gültigen Eintrittspreise entnehmen Sie bitte der Webseite www.schloss-marienburg.de.

ALLGEMEINES

Das Aufsichtspersonal der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG übt im gesamten Bereich des Schlossgeländes das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Betreten des Schlossgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht eine gesetzliche oder vertragliche Haftung besteht. Die Haftung der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

ROLLSTUHLFAHRER UND KINDERWAGEN

Die Innenräume von Schloss Marienburg sind leider nicht barrierefrei. Kinderwagen müssen draußen abgestellt werden.

Am Ein- bzw. Ausgang zu den Schlossräumen gibt es jeweils sechs Stufen. Sind diese mit einem Rollstuhl oder Rollator eigenständig zu bewältigen, ist das Erdgeschoss mit Rollstuhl befahrbar. Unsere Mitarbeiter sind gerne behilflich, soweit es Ihnen selbst möglich ist und der Besucherandrang dies zulässt.

VERHALTEN AUF DEM SCHLOSSGELÄNDE UND IM INNENHOF

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Innenhof des Schlosshofes ist nicht gestattet.

Im Außenbereich um das Schloss ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken auf Anfrage in Ausnahmefällen gestattet. Anfallender Abfall ist mitzunehmen.

Zigarettenreste sind grundsätzlich in den bereitstehenden Mülleimern und Aschenbechern zu entsorgen.

Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art, auf das Schlossgelände ist verboten. Als gefährliche Gegenstände gelten u. a., aber nicht ausschließlich: Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, Kerzen, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen.

Offenes Feuer, grillen etc. ist auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG ist es untersagt auf dem Schlossgelände gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Schlossgelände grundsätzlich untersagt.

Diskriminierende, rassistische oder antisemitische Symbole und Zeichen sind im Schlossgelände untersagt.

Hunde sind auf dem gesamten Schlossgelände an der Leine zu führen.

Die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Schlossgelände und/oder in die Schlossräume aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat oder zur Schau stellt (z. B. Kleidung).

VERHALTEN IN DEN SCHLOSSRÄUMEN

Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden und Aufwendungen.

Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Im Schloss ist es nicht gestattet zu essen, zu trinken und zu telefonieren.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Ausstellungen nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Begleitpersonen sind für ein angemessenes Verhalten der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

Auf die empfindlichen Exponate und historischen Möbel und Ausstellungsgegenstände ist Rücksicht zu nehmen. Diese dürfen insbesondere nicht berührt oder als Sitzmöglichkeit benutzt werden. Fenster und Vorhänge dürfen nur vom Personal geöffnet werden.

Mit den vom Schloss Marienburg zur Verfügung gestellten Audioguides darf das Haus nicht verlassen werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Tiere sind in den Schlossräumen nicht zugelassen.

FUNDGEGENSTÄNDE

Für verlorene oder beschädigte persönliche Güter übernehmen wir keine Haftung. Wer Gepäckstücke herrenlos abstellt, muss u. U. mit erheblichen Gebühren für Sicherheitseinsätze rechnen. Diese wird die Schloss Marienburg GmbH & Co. KG an den Verursacher weiterleiten.

FOTOGRAFIEREN UND FILMEN IM UND UM SCHLOSS MARIENBURG

In der Regel ist das Fotografieren und Filmen zu touristischen Zwecken in der Ausstellung des Schlosses und auf dem Schlossgelände erlaubt. Ausnahmen hiervon werden gesondert ausgewiesen.

Einzelne Ausstellungsobjekte, für die ein Foto- und Filmverbot besteht, sind eindeutig gekennzeichnet. Blitzlicht und Stative sind nicht gestattet. Eine nicht kommerzielle Veröffentlichung des Bildmaterials in den sozialen Medien unter Nennung des Aufnahmeorts „Schloss Marienburg“ ist erwünscht.

Das Fotografieren und Filmen im Rahmen einer Berichterstattung in den Medien oder zu kommerziellen Zwecken muss schriftlich angefragt werden unter folgender Emailadresse: office@schloss-marienburg.de

Brautpaare, die das frei zugängliche Außengelände von Schloss Marienburg als Fotokulisse nutzen möchten, bedürfen einer Fotolizenz. Diese ist an der Shop Kasse zu erwerben. Das Fotografieren ohne den Erwerb der Lizenz ist nicht gestattet. Die Lizenz gilt nicht für die Innenräume des Schlosses. Fotoshootings anderer Art sind nicht gestattet.

In den Ausstellungen, auf dem Schlossgelände oder während der Veranstaltungen können Foto- bzw. Videoaufnahmen im Auftrag der Schloss Marienburg GmbH & Co. KG entstehen, die ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, z. B. in Drucksachen, auf der Website oder den Social-Media-Kanälen. Rechtsgrundlage für solche Aufnahmen ist Artikel 6 Abs.1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wenn Sie nicht möchten, dass Sie auf diesen Aufnahmen erscheinen, wenden Sie sich bitte an das Museumspersonal oder schreiben eine Mail an: office@schloss-marienburg.de

Schön, dass Sie hier sind.

Bleiben Sie mit uns in Kontakt über unseren Newsletter. Kostenlos und unverbindlich.

Ihre E-Mail-Adresse:
Ihr Name:
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass mein Name und meine E-Mail-Adresse für den Versand des abonnierten Newsletters elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an office@schloss-marienburg.de widerrufen.
x